Nicht alle Beobachtungen sollen für alle auch sichtbar sein, da der Schutz der Arten und ihrer Lebensräume Vorrang vor jeglichen anderen Interessen hat. In ornitho gibt es daher zwei Möglichkeiten, Beobachtungen zu schützen:
1. Automatischer Schutz
Bei den automatisch geschützten Arten handelt es sich um Arten, die bei Beobachtern, Fotografen oder anderen Interessengruppen besonders begehrt sind, die (oder deren Lebensräume) besonders sensibel sind und bei denen vermutlich viele Beobachtungen auf den Neststandort hinweisen oder diese aus dem unmittelbaren Umfeld stammen. Die Liste ist derzeit auf die aus Sicht der bundesweiten Steuerungsgruppe unmittelbar schutzbedürftigen Arten beschränkt, da das System unattraktiver wird, je länger die Liste ist. Wir hoffen, dass es dabei bleiben kann und appellieren an alle Beobachter, sich entsprechend zu verhalten! Sollte das nicht ausreichen, sehen wir uns gezwungen, weitere Arten auf die Liste zu setzen. Die automatisch durch das System geschützten Arten finden Sie unter „Welche Arten sind in ornitho.de wie geschützt?“.
Neben dem automatischen ganzjährigen oder zeitweisen Schutz aller Beobachtungen bestimmter Arten werden seit dem 1.1.2017 Meldungen sensibler Arten auch ab einem bestimmten Brutzeitcode automatisch geschützt. Dies gewährleistet einen generellen Schutz z.B. von Greifvogel-Beobachtungen mit Hinweisen auf ein Brutvorkommen. Beobachtungen von Durchzüglern oder ohne Hinweise auf Brutvorkommen können jedoch öffentlich angezeigt werden.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, einzelne (Brut)Vorkommen bestimmter Arten gebietsbezogen automatisch zu schützen, z.B. weil es sich um eine lokal sehr seltene Art und ein sensibles Gebiet handelt.
Wie wird ein gebietsbezogener Schutz eingerichtet?
-
Es ist das Formular "Antrag auf Einrichtung eines gebietsbezogenen Schutzes in ornitho.de" auszufüllen (s.u.).
-
Dieses Formular ist an die zuständige Steuerungsgruppe zu schicken (s. Fußzeile des Formulars), die über den Antrag entscheidet.
-
Wenn der Antrag positiv beschieden wurde, wird der Schutz eingerichtet.
Formular "Antrag auf Einrichtung eines gebietsbezogenen Schutzes in ornitho.de"
2. Manueller Schutz durch die Melder/innen:
Bei der Eingabe der Daten können Sie unter den optionalen Angaben die Option „geschützte Beobachtung“ wählen. Geschützte Meldungen sind für Nutzer mit normalen Benutzerrechten nicht sichtbar, d.h. sie tauchen nicht in den Listen der beobachteten Arten oder bei Abfragen auf (sie können jedoch auf bundesweiten Verbreitungskarten erscheinen). Sie können nur von Ihnen selbst, Regionalkoordinatoren oder Artspezialisten eingesehen werden.
Dieser Schutz beinhaltet allerdings nicht die zu den entsprechenden Meldungen angefügten Fotos! Für diese kann bei Bedarf allerdings ebenfalls ein manueller Schutz aktiviert werden: Der manuelle Schutz von Fotos erfolgt direkt bei der Eingabe/dem Anfügen eines Fotos durch das Setzen eines Häkchens an dem roten Schlüssel-Symbol.
Wichtig: Ein System wie ornitho.de lebt davon, dass möglichst viele Beobachter ihre Daten auch für andere Nutzer sichtbar eingeben. Daher sollten Sie Ihre Beobachtungen nur dann schützen, wenn tatsächlich ein Bedarf nach einem besonderen Schutz besteht oder z.B. das Gebiet für andere nicht zugänglich ist.
Häufig gestellte Fragen
Wie sicher sind geschützte Meldungen?
Geschützte Meldungen in ornitho sind sehr gut vor Missbrauch geschützt. Fast alle ornitho-Nutzer können außer ihren eigenen Meldungen keine anderen geschützten Meldungen einsehen. Sie erfahren also nichts davon, da sie auch auf Verbreitungskarten nicht angezeigt werden. Zum Test können Sie einmal eine Datenbank-Abfrage zum Uhu machen (ganzjährig automatisch geschützte Art). Sie werden – außer Ihren eigenen – keine Beobachtung aufgeführt bekommen und die Verbreitungskarte wird leer sein. Nur ein eng begrenzter Personenkreis, der auf Beschluss von landes- oder bundesweiten Steuerungsgruppen erweiterte Rechte erhalten hat, kann geschützte Meldungen sehen. Das sind zum einen Regionalkoordinatoren, die in ihren Kreisen (und nur für diese!) alle Beobachtungen sehen können. Weiterhin können die Artspezialisten für ihre Art regional beschränkt oder bundesweit alle geschützten Meldungen sehen. Darüber hinaus sind es nur die Administratoren und landesweite Koordinatoren, die entsprechende Rechte haben. Mit dem Recht, geschützte Meldungen einsehen zu können, ist nicht automatisch das recht verbunden, diese auch exportieren zu können. Dieses Recht wird wiederum von den Steuerungsgruppen zugewiesen. Daten werden den Regeln entsprechend nur an die vorgenannten Personenkreise sowie Partner von ornitho für ihre Zuständigkeitsbereiche sowie auf Antrag abgegeben. Über Anträge entscheiden wiederum die Steuerungsgruppen. Werden Fotos zu geschützten Meldungen hochgeladen, so wird der Beobachtungsort nicht angezeigt. Auch darüber erhalten Unbefugte somit keinen Zugriff auf geschützte Meldungen. Weitere Informationen zu automatisch und seitens der Nutzer geschützten Arten finden Sie in den nachfolgenden FAQs.
Welche Konsequenzen hat der automatische oder manuelle Schutz einer Beobachtung in ornitho.de?
Der Schutz einer Beobachtung bezieht sich stets auf die Darstellung in ornitho.de. Nur dem Melder selbst sowie Personen mit entsprechend erweiterten Einsichtsrechten werden diese Datensätze angezeigt. Für wissenschaftliche Auswertungen und den Naturschutz stehen diese Meldungen aber selbstverständlich zur Verfügung, sodass der automatische oder manuelle Schutz einer Beobachtung nicht die Weiterverwendung einschränkt. In Veröffentlichungen wird mit geschützten Daten jedoch entsprechend umsichtig und sensibel umgegangen.
Warum sind gerade diese Vogelarten durch das System automatisch geschützt?
Bei den automatisch geschützten Arten handelt es um Arten, die bei Beobachtern, Fotografen oder anderen Interessengruppen besonders begehrt sind, die besonders sensibel sind (oder deren Lebensräume) UND bei denen vermutlich viele Beobachtungen auf den Neststandort hinweisen oder diese aus dem unmittelbaren Umfeld stammen. Bei Seeadler und Wanderfalke, auf die das nicht unmittelbar zutrifft, wurden wir seitens der Horstbetreuer um einen sensiblen Umgang mit den Daten gebeten. Die Liste ist derzeit auf die u.E. unmittelbar schutzbedürftigen Arten beschränkt, da das System unattraktiver wird, je länger die Liste ist. Wir hoffen, dass es dabei bleiben kann und appellieren an alle Beobachter, sich entsprechend zu verhalten! Sollte das nicht ausreichen, sehen wir uns gezwungen, weitere Arten auf die Liste zu setzen.
Weitere Fragen und Antworten finden Sie unter den Häufig gestellten Fragen (FAQs)
|